Hauptamtliche Hospizmitarbeiter sind in der Regel examinierte Pflegekräfte oder Personen mit einem (Fach-)Hochschulabschluss in Sozialer Arbeit, Heilpädagogik o.ä., die in einem stationären Hospiz oder in einem ambulanten Hospizdienst arbeiten.
Sie kümmern sich in Zusammenarbeit mit ehrenamtlich Mitarbeitenden um die Begleitung von Menschen in der letzten Lebensphase und unterstützen sie dabei, ihre letzte Lebenszeit in Würde zu erleben.
Die Aufgaben von hauptamtlichen Hospizmitarbeitenden sind vielfältig und umfassen:
Im stationären Hospiz:
Die Pflege und Betreuung von Menschen in der letzten Lebensphase.
Dazu gehören die Grundpflege, die Behandlungspflege sowie die psychische und soziale Betreuung.
Im ambulanten Hospizdienst:
Die Beratung von Menschen in der letzten Lebensphase und von deren An-und Zugehörigen (z.B. Freunde, Betreuer, Nachbarn, …).
Zu ihren weiteren Aufgaben zählen insbesondere die Gewinnung und Qualifizierung der ehrenamtlich Begleitenden, deren Fortbildung, Unterstützung der Ehrenamtlichen und die Einsatzkoordination.
Zudem ist die vernetzte Zusammenarbeit mit Ärzten, Pflegenden, Beratungs- und Sozialdiensten, sowie der Seelsorge u.v.m. wichtig.
Näheres regeln die entsprechenden Bundesrahmenvereinbarungen und ggf. Ergänzungsrahmenvereinbarungen.
Bundesrahmenvereinbarung §39a Abs.2 SGB V.
Ergänzungsrahmenvereinbarung RLP §39a abs.2 SGB V.
Hauptamtliche Hospizmitarbeiterinnen und Hospizmitarbeiter sollten folgende persönliche Voraussetzungen mitbringen:
- Empathie und Einfühlungsvermögen
- Kraft, Ausdauer und Flexibilität
- Fähigkeit zur Selbstreflexion und Demut