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Hospiz- und Palliativeinrichtungen: Aufbau, Struktur und Organisation

In Rheinland- Pfalz gibt es verschiedene Organisationsformen von Hospiz- und Palliativeinrichtungen: ambulante Hospizdienste, ambulante Hospiz- und Palliativberatungsdienste, ambulante Kinder- und Jugendhospizdienste, SAPV – Stützpunkte oder -Teams ( SAPV= spezialisierte ambulante Palliativversorgung), stationäre Hospize (für Erwachsene und Kinder/Jugendliche) und Palliativstationen. Sie haben ein unterschiedliches Angebot bzw. unterschiedliche Aufgaben

 

Ambulanter Hospizdienst (AHD)

Ambulante Hospizdienste sind rein ehrenamtlich tätige Einrichtungen. Ihr Angebot liegt im Bereich der psycho-sozialen Begleitung in der Häuslichkeit und/oder in Einrichtungen der Altenhilfe und der Behindertenhilfe.

 

Ambulante Hospiz- und Palliativberatungsdienste (AHPB)

Der ambulante Hospiz-  und Palliativberatungsdienst bietet zusätzlich zum Einsatz Ehrenamtlicher die Begleitung der Patientinnen und Patienten durch hauptamtlich angestellte Pflegefachkräfte, die eine spezielle Weiterbildung absolviert haben (Palliative Care). Sie ergänzen das ehrenamtliche Angebot durch palliative Fachkompetenz. Sie beraten Patientinnen und Patienten und deren Angehörige und arbeiten in enger Vernetzung mit Hausärztinnen und Hausärzten, sowie ambulanten Pflegediensten.


Zu den AHPBs gehören auch die ambulanten Kinderhospizdienste, die Familien begleiten mit lebensbegrenzt erkrankten Kindern und Jugendlichen.

 

Das stationäre Hospiz

Im stationären Hospiz können schwerstkranke und sterbende Menschen, die ambulant zu Hause nicht versorgt werden können und bei denen palliativpflegerisch und palliativmedizinisch notwendige Maßnahmen,  sowie psychosoziale Probleme eine ambulante Versorgung nicht erlauben, aufgenommen werden. Im stationären Hospiz arbeiten Palliativpflegefachkräfte sowie Ehrenamtliche in der Betreuung/Begleitung der Patientinnen und Patienten miteinander. Die ärztliche Versorgung geschieht in der Regel über Hausärztinnen und Hausärzte. Palliativmedizinische Kompetenz wird beratend zur Verfügung gestellt.

 

Kinder- und Jugendhospizarbeit

Familien, in denen ein Kind an einer lebensverkürzenden Erkrankung leidet, können nachdem die Diagnose feststeht, von ambulanten Kinder- und Jugendhospizdiensten unterstützt werden.

 

Ehren- und hauptamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter begleiten und entlasten die betroffenen Familien bei den besonderen Herausforderungen des Alltags. Je nach Situation stehen das erkrankte Kind, dessen Geschwister oder die Eltern im Fokus der Begleitung.


Oft werden Kinder- und Jugendhospizdienste auch dann angefragt, wenn ein erwachsenes Familienmitglied stirbt und die Familie die Kinder beim Abschiednehmen gut von qualifizierten Personen begleitet wissen möchte.


Auch stationäre Kinder- und Jugendhospize entlasten, ähnlich wie Kurzzeitpflegeeinrichtungen, in denen die gesamte Familie Unterstützung erfahren kann. Die Inanspruchnahme ist immer wieder während der gesamten Dauer der Pflege (bis zum Lebensende) des Kindes möglich. Kinder können dort mit und ohne elterliche Begleitung zeitweise aufgenommen werden.

 

Spezialisierte Ambulante Palliativversorgung (SAPV)

Die spezialisierte ambulante Palliativversorgung ist dann notwendig, wenn Hausärztinnen und Hausärzte, ambulante Pflegedienste und ambulante Hospiz- und Palliativberatungsdienste in enger Vernetzung die Versorgung zu Hause (und in Einrichtungen der Alten- und Behindertenhilfe) aufgrund eines erhöhten palliativpflegerischen und palliativmedizinischen Bedarfes nicht sicherstellen können.

 

SAPV- Teams müssen bestimmte gesetzlich vorgegebene Voraussetzungen erfüllen und schließen mit den Krankenkassen einen Versorgungsvertrag. SAPV-Teams sind multiprofessionell aufgestellt. Sie verfügen über eine ausreichende Anzahl an Palliativpflegefachkräften, sowie Palliativmedizinerinnen und Palliativmedizinern. Sie arbeiten in enger Vernetzung mit Hausärztinnen und Hausärzten, ambulanten Pflegediensten und ambulanten Hospizen und müssen eine 24 Stunden Ruf- und Kriseninterventionsbereitschaft vorhalten.

 

Palliativstationen

Palliativstationen sind Fachabteilungen im Krankenhaus. Sie nehmen unheilbar kranke  Patientinnen und Patienten mit fortschreitender Erkrankung und Schmerzen oder anderen Symptomen auf, für deren Linderung oder Behebung eine Krankenhausbehandlung erforderlich ist. Dazu gehören u. a. die medikamentöse Einstellung bei Schmerzen oder eine apparative Diagnostik.