Handreichungen und RV
Handreichung des HPV RLP
Koordination Netzwerke §39d SGB V
Vereinbarungen (RV) für ambulante und stationäre Hospizarbeit
- Rahmenvereinbarung nach § 39a Abs.1 Satz 4 SGB V über Art und Umfang sowie Sicherung der Qualität der stationären Hospizversorgung vom 03.03.1998, i.d.F. vom 31.03.2017
- Ergänzungsvereinbarung gem. § 6 Abs. 6 der Rahmenvereinbarung nach § 39 a Abs. 2 Satz 7 SGB V zu den Voraussetzungen der Förderung sowie zu Inhalt, Qualität und Umfang der ambulanten Hospizarbeit für Rheinland-Pfalz
- Rahmenvereinbarung_Erw_§_39a_Abs_2
- Rahmenvereinbarung_Ki_Ju_§ 39a_Abs. 2
Für mehr Wissen rund um das Thema Hospiz
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